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aktualisiert am 23.04.2025 von Alexander Kohl

Inhaltsverzeichnis

Geliehene Sachen in der Privathaftpflichtversicherung – was du wissen solltest

Warum dieses Thema wichtig ist

Ob du dir eine Bohrmaschine vom Nachbarn ausleihst, ein E-Bike von einem Freund nutzt oder im Urlaub eine Ferienwohnung mietest – viele denken:
„Wenn etwas kaputtgeht, greift doch meine Haftpflichtversicherung.“

Doch genau hier lauert eine oft übersehene Lücke im Versicherungsschutz.
Denn: Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sind in vielen Haftpflicht-Tarifen nicht versichert – zumindest nicht ohne Einschränkungen.

Was steht in den Versicherungsbedingungen?

In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es:

„Ausgeschlossen sind Schäden an fremden Sachen, wenn der Versicherungsnehmer diese geliehen, gepachtet, geleast oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.“

Das bedeutet: Wenn du dir privat etwas ausleihst – z. B. ein Gerät, ein Fahrzeug oder eine Wohnung –,
kann ein Schadenfall teuer für dich werden, weil deine Haftpflicht möglicherweise nicht greift.

Typische Ausschlüsse bei vielen Tarifen

Selbst Tarife mit Schutz für geliehene Sachen enthalten oft Einschränkungen. Häufig ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung
  • Elektrogeräte, Heizungsanlagen oder Maschinen
  • Glasschäden, sofern separat versicherbar
  • Wertsachen, Bargeld, Urkunden oder Fahrzeuge
  • Vermögensfolgeschäden wie Nutzungsausfall oder Verlust

Was gute Tarife besser machen

Einige leistungsstarke Haftpflichtversicherungen bieten erweiterten Schutz, z. B.:

  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen zu privaten Zwecken
  • Deckung für Schäden in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern
  • Versicherungsschutz bis zu 10.000 € je Schadenfall – oder mehr

Aber Achtung: Jeder Tarif ist anders – das Kleingedruckte zählt.

Unser Tipp als unabhängiger Versicherungsmakler

  1. Prüfe deinen aktuellen Haftpflichtvertrag: Sind geliehene Sachen mitversichert?
  2. Achte auf Ausschlüsse: z. B. für Elektrogeräte oder Wertsachen.
  3. Lass dich individuell beraten: bevor etwas passiert – nicht erst danach.