Stand: 28.06.2024 Autor: Alexander Kohl
Auf die Frage, ob es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt, ist unsere klare Antwort: Nein! Es gibt keine echte Alternative zur BU. Andere Versicherungsmöglichkeiten bieten stets einen geringeren Schutz. Oftmals werden bei alternativen Angeboten Äpfel mit Birnen verglichen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Dich ab, wenn Du in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Andere Absicherungen richten sich nicht nach der Fähigkeit, den Beruf auszuüben, sondern legen andere Kriterien zugrunde. Andere Absicherungen können infrage kommen, wenn eine BU für Dich aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Hier ein Überblick:
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur BU. Geleistet wird nur, falls keinerlei Arbeitsfähigkeit mehr besteht – auch in anderen gering qualifizierten Berufen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie grundsätzlich dagegen ab, „ob“ Du in Deinem Beruf arbeiten kannst. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung fragt hingegen, „wie viel“ Du in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Der Versicherungsschutz ist also grundlegend ein anderer. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen dürfen deshalb auch nicht als eine Alternative zur BU bezeichnet werden.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Leistung nur, wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr besteht
Dies bedeutet, nur wenn Du kein Einkommen in keinem Beruf mehr erzielen kannst, leistet der Versicherer aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Solange die Versicherungsgesellschaft auf andere Tätigkeiten verweisen kann, wird nicht geleistet. Die Tätigkeit auf die verwiesen wird, kann in einem vollkommen anderen Bereich, wie Dein aktueller Beruf liegen. Der Versicherer muss auch nicht – wie in Berufsunfähigkeitsversicherungen – auf Ihre Ausbildung oder soziale Stellung Rücksicht nehmen.
Somit ist auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Alternative zur BU.
In den meisten Fällen ist Berufsunfähigkeit nicht auf einen Unfall zurückzuführen. Laut Statistik sind weniger als 11 % der Zugänge zur Berufsunfähigkeitsrente auf Unfälle zurückzuführen (siehe Ursachen der BU). Für über 89 % der Gründe für eine BU besteht somit über eine Unfallversicherung kein Versicherungsschutz. Die häufigere Ursache für den Verlust der Arbeitskraft liegt bei Krankheiten.
Unfallversicherung richtet sich nach Invaliditätsgrad, nicht nach Bedarf bei Berufsunfähigkeit. Und, selbstverständlich, muss dieser Invaliditätsgrad aufgrund eines Unfalles, nicht auf einer Krankheit eingetreten sein.
Hinzu kommt, dass die Leistung der Unfallversicherung nach der Schwere der durch den Unfall verursachten Invalidität bemessen wird. Beispielsweise wird bei Verlust eines Daumens – je nach Bedingungswerk – meistens 20 % der Invaliditätssumme geleistet. Hat jemand eine Invaliditätsleistung von 300.000 € vereinbart, zahlt der Versicherer in diesem Falle somit 60.000 €. Diese werden kaum reichen, den Einkommensverlust durch eine Berufsunfähigkeit über mehrere Jahre auszugleichen, wenn Du aufgrund des Verlustes des Daumens nicht mehr vollwertig arbeiten kannst.
Unfallversicherung kann in Bezug zur Berufsunfähigkeit nur eine Ergänzung oder „Notlösung“ sein.
Die Unfallversicherung ist eine welche Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Mindestabsicherung, falls aufgrund von Vorerkrankungen keine BU abgeschlossen werden kann.
Wie die Unfallversicherung deckt auch die Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung) nur einen Teil der Möglichkeiten ab, berufsunfähig zu werden. Sie leistet nur bei vertraglich festgelegten Krankheitsbildern.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei bestimmten Erkrankungen eine zuvor festgelegte Versicherungssumme aus. Diese Krankheitsbilder sind vertraglich festgelegt (z.B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall). Daher umfasst diese Versicherung nur einen kleinen Teil der Erkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich hingegen nicht nach einzelnen Erkrankungen. Häufig wird die Dread-Disease-Versicherung zusätzlich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, beispielsweise bei Geschäftsführern einer GmbH.
Grundfähigkeitspolicen, wir nennen es eine Variante der Dread-Disease-Versicherung, werden in vielfältigen Ausgestaltungen auf dem Markt angeboten. Sie leisten, wenn eine oder mehrere Fähigkeiten verloren gehen (beispielsweise die Sehkraft oder die Möglichkeit, sich selbst fortzubewegen). Auch sie sind keine Alternative zur BU, da sie nur eine Ausschnittsdeckung des wichtigen Schutzes bietet.
Wenn aufgrund von Vorerkrankungen Berufsunfähigkeitsversicherungen von Versicherern abgelehnt werden, können die Dread-Disease-Versicherung und die Grundfähigkeitspolicen eine andere Absicherungsmöglichkeit sein.
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird, solltest Du Dich nach Alternativen umschauen. Lasse Dich dabei genau beraten, um spezifisch auf Deine Bedürfnisse und Deinen Beruf abgestimmte Versicherungsmöglichkeiten zu finden. Es kann auch sinnvoll sein zu prüfen, ob für Dich eine Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit geringeren Gesundheitsanforderungen und einer der hier aufgeführten Absicherungen in Frage kommt.
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