Wir konzentrieren uns auf die beiden erstgenannten Varianten, da sie am häufigsten angeboten werden und die größten Fallstricke bergen.
Der Mythos der Beitragsbefreiung
Ein entscheidender Vorteil, mit dem oft für Kombi-Verträge geworben wird, ist die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Die Idee dahinter: Wirst Du berufsunfähig, übernimmt der Versicherer nicht nur die BU-Rente, sondern auch die Beiträge für Deine Altersvorsorge. So wird der weitere Aufbau Deiner Rente gesichert.
Das ist zweifellos ein wichtiger Punkt. Doch hier kommt die entscheidende Information, die viele nicht kennen: Die Beitragsbefreiung ist kein exklusiver Vorteil von Kombi-Verträgen! Du kannst und solltest diesen Baustein bei jeder Altersvorsorge separat hinzubuchen – ganz unabhängig davon, ob Du eine BU im gleichen Vertrag hast. Es gibt also keinen Grund, die Verträge zwanghaft zu kombinieren.
BU und Basisrente: Steuervorteil mit Haken
Schauen wir uns die beliebteste Kombination an: die BU mit einer Basisrente. Die Basisrente ist wegen ihrer Steuervorteile vorwiegend für Selbstständige und Angestellte mit hohem Steuersatz interessant. Das Besondere: Die Beiträge zur Basisrente sind steuerlich gefördert. Ab 2025 kannst Du sie sogar zu 100 % absetzen. Das gilt nicht nur für den Anteil der Rente von Deinem Beitrag, sondern auch für den Anteil, der in einem Kombivertrag in Deine Berufsunfähigkeitsversicherung fließt.
Machen wir ’ne einfache, runde Zahl als Beitrag: Nehmen wir an, Du zahlst 100 € im Monat, wovon 50 € in die BU und 50 € in die Rente gehen. Bei einem (Grenz-)Steuersatz von 40 % bekommst Du 40 € zurück. Der Anteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt, wie zuvor erwähnt, 50 € und 40 € bekommst Du zurück. Deshalb hört man oft großzügig aufgerundet: „Die BU kostet Dich fast nichts extra.“ Oder kostet Dich nur 10 %.
Aber jetzt kommt die Kehrseite, die in diesen Angeboten nicht so herausgestellt wird, aber die man natürlich beachten muss: Die BU-Rente aus der Basisrente ist im Leistungsfall vollständig steuerpflichtig. Das bedeutet: Du musst eine höhere Rente absichern, damit Dir im Leistungsfall, also wenn Du berufsunfähig bist, netto genauso viel bleibt, wie wenn Du eine reine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hättest.
Deshalb mein Tipp: Nutze diese Kombi nur, um einen Teil Deiner BU-Rente abzusichern. Wenn Du zum Beispiel 3.000 € BU-Rente benötigst, kannst Du 1.000 € über eine Basisrente absichern und den Rest mit einer separaten, reinen Berufsunfähigkeitsversicherung. So profitierst Du von den Steuervorteilen, ohne Dich im BU-Leistungsfall durch die dann fälligen Steuern zu sehr einschränken zu müssen. Soll man das machen? Wenn ja, in welcher Höhe? Lohnt es sich, wenn man einfach mal die Steuerersparnis gegenüber der Leistung stellt?
Wir haben die nötigen Tools, um das für Dich genau auszurechnen.
BU und private Rente: Mangelnde Flexibilität als größter Nachteil
Auch die Kombination mit einer privaten Rentenversicherung wird häufig angeboten. Der größte Nachteil hierbei ist, dass Du Dich damit für die Berufsunfähigkeitsversicherung genauso wie für die Rentenversicherung an einen einzigen Anbieter bindest.
Der Markt für Versicherungen ist groß. Es gibt spezialisierte Anbieter für Altersvorsorge und andere, die sich auf Berufsunfähigkeitsversicherungen konzentrieren. Ein Anbieter ist selten in beiden Bereichen der Beste. Mit zwei getrennten Verträgen bist Du wesentlich flexibler: Du kannst Dir die beste BU-Versicherung und die beste Altersvorsorge auf dem Markt suchen, die exakt zu Deinen Bedürfnissen passen.
Das gibt Ihnen mehr Freiheit bei Beitragsanpassungen, der Dynamik und im Falle einer Stilllegung der Verträge.