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Ist die Dynamik BU in der Berufsunfähigkeits­versicherung wichtig?

Stand:  23.03.2023 Autor: Alexander Kohl

Inhaltsverzeichnis

Dynamik in der BU

Was ist eine Dynamik in der BU?

Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist einer der wichtigen Bestandteile im Vertrag.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es davon zwei Arten: die Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik.

Bei der Beitragsdynamik bietet der Versicherer jedes Jahr eine Erhöhung Beitrags zur BU an, der Versicherungsschutz wird entsprechend angepasst. Bei der Leistungsdynamik erhöht der Versicherer im Leistungsfall jedes Jahr die ausgezahlte monatliche BU-Rente um den zuvor festgelegten Prozentsatz.

Ist solch eine ständige Erhöhung zweckmäßig? Dynamik ja oder nein?

Unsere klare Antwort: Ja, ein BU-Vertrag läuft über viele Jahre, deshalb soll eine Dynamik unbedingt im Vertrag vereinbart werden.

Dafür gibt es zwei Gründe.

Die Gesundheitsfragen sind Grund Nr. 1

Es gibt aber einen viel wichtigeren Grund: die Gesundheitsfragen. Bei kaum einer anderen Absicherung werden so hohe Ansprüche an die Gesundheitsfragen bestellt, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Erkrankungen im Laufe der Zeit hinzukommen, ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oft nur mit Ausschluss oder Zuschlag möglich. Die Dynamik in der BU ermöglicht eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsfragen.

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BU-Rente
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BU-Rente bei 3 % Inflation nach 5 Jahren
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BU-Rente bei 3 % Inflation nach 10 Jahren

Gehaltssteigerung und Inflation sind Grund Nr. 2

Die Dynamik soll den BU-Schutz dem steigenden Einkommen, Gehaltssteigerungen, anpassen. Leicht vergisst man die Anpassung seines Versicherungsschutzes. Hier hilft die Dynamik, da sie einem an die Anpassung regelmäßig erinnert. 

Ein weiterer Grund ist der Inflationsausgleich. Ein Vertrag läuft gegebenenfalls über Jahrzehnte. In diesem Zeitraum wird auch die Preissteigerung von Bedeutung sein.

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Ist eine Dynamik notwendig, wenn es eine Nachversicherungsgarantie gibt?

Ja, die Nachversicherungsgarantie greift nur, wenn bestimmte Ereignisse vorliegen, unter anderem Heirat, Geburt eines Kindes oder Kauf eines Hauses. 

Eine Nachversicherungsgarantie ohne Ereignisse besteht – wenn im Vertrag vereinbart – nur die ersten Jahre. 

Die Dynamik ist die kontinuierliche Möglichkeit der Anpassung des Versicherungsschutzes und sollte im Vertrag zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie mit abgeschlossen werden.

Achtung, nicht verwechseln: BU mit vermindertem Anfangsbeitrag 

Auf dem BU-Markt gibt es zahlreiche Tarife mit vermindertem Anfangsbeitrag. Dies hat nichts mit der Beitragsdynamik zu tun. Von diesem Tarif ist grundsätzlich abzuraten. Summiert man die gezahlten Beiträge, sind diese Tarife am Ende viel teurer. Es gibt nur ganz wenige Versicherer, die einen fairen, verminderten Anfangsbeitrag anbieten. Preiswerter darf so ein Modell schon aus rechtlichen Gründen (u.a. Gleichbehandlung im Kollektiv) nicht sein. Hier gilt es also sehr aufzupassen. 

Aber zurück zum Thema …

Es gibt zwei Arten von Dynamiken:

Kurz erklärt: Es gibt in der BU zwei Arten von Dynamiken

Schauen wir uns zunächst die Beitragsdynamik an:

 

A. Beitragsdynamik

Die Beitragsdynamik ermöglicht eine jährliche Erhöhung der BU-Rente mit einem festgelegten Prozentsatz, um der Beitrag erhöht wird. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich dem entsprechend.

Was ist bei der Beitragsdynamik zu beachten?

In den Versicherungsbedingungen sind einige Punkte zu beachten:

1. Die Dynamik sollte am besten bis zum Ende des Vertrages möglich sein. Einige Gesellschaften beenden die Dynamik beispielsweise schon ab dem 55. Lebensjahr. Der Vertrag läuft dann noch 12 Jahre, ohne dass er angepasst werden kann.

2. Die Rechnungsgrundlage sollte immer der bei Vertragsschluss gültige Tarif sein. Einige Anbieter nehmen die Rechnungsgrundlagen zum Erhebungstermin.

3. Die Dynamik wird meistens in einem gesonderten Teil in den Versicherungsbedingungen geregelt. Dort muss auch der Widerspruch zur Erhöhung verständlich geregelt sein.

Ja, diese Möglichkeit zum Widerspruch ist auch notwendig, sonst steigt der Beitrag gegebenenfalls zu stark an.

Sie können grundsätzlich immer der Beitragsdynamik widersprechen. Die meisten Versicherer nehmen die Dynamik nach dem 3. Widerspruch jedoch ganz heraus. Deshalb sollte man in diesen Fällen zumindest jedes 3. Jahr die Dynamik annehmen. Es gibt auch einige Versicherer, die haben eine besonders verbraucherfreundliche Lösung: Man kann bei diesen Gesellschaften ohne weiteree Folgen jedes Mal widersprechen.

Das geht ganz einfach. Eine Mail an uns oder direkt an den Versicherer genügt. Falls die Dynamik ganz herausgenommen werden soll oder beim dritten Widerspruch wird eine Unterschrift benötigt.

Die Beitragsdynamik ist kostenfrei. Die Leistungsdynamik kostet einen Mehrbeitrag, siehe dort.

Bei fast allen BU-Tarifen ist das kein Problem. In einigen wenigen Bedingungen kann die durch die Dynamik erhöhte BU ab einer bestimmten Höhe gekappt werden. Dies jedoch erst ab sehr hohen BU-Jahresrenten. Wenn Sie eine sehr hohe BU-Rente vereinbaren, klären Sie diese Frage unbedingt ab.

Da ist individuell zu prüfen. Wir empfehlen eine Beitragsdynamik von mindestens 3 %. 

B. Leistungsdynamik

Was ist, wenn Sie berufsunfähig sind? Da eine Berufsunfähigkeit viele Jahre andauern kann, wäre es nicht gut, wenn Ihre BU-Rente im Leistungsfall nicht steigen würde. Die gute Nachricht: fast alle, zumindest die guten Versicherer, steigern die ausgezahlten BU-Renten jedes Jahr. Diese Steigerung ist allerdings nicht garantiert. Sie liegen zurzeit je nach Gesellschaft zwischen 0,5 und 1,2 Prozent.

Einige Versicherer liegen noch über den 1,2 %. Es gibt aber auch Gesellschaften, die keine Steigerung zahlen. Diese Gesellschaften sollten Sie natürlich nicht auswählen. Die nicht garantierten Steigerungen der BU-Leistungen werden aus Überschüssen erwirtschaftet. In nächster Zeit ist damit zu rechnen, dass diese Überschüsse sinken. Grund: die geringen Zinsen, die es am Markt gibt.

Die Vereinbarung einer Leistungsdynamik im BU-Vertrag ist kostenpflichtig, sie erhöht den Monatsbeitrag. Einige Verbraucherzentralen raten dazu, in jedem Fall eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. Aber Achtung: Zunächst muss die abgesicherte BU-Monatsrente ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wählen Sie deshalb zunächst die richtige Höhe Ihrer BU-Monatsrente.

Quellen: 
(1) www.destatis.de

Bildernachweis
Titelbild: BillionPhotos-com/stock.adobe.com; Bild Onlineberatung: Antonioguillem/stock.adobe.com