Stand: 02.08.2023 Autor: Alexander Kohl
Was ist das Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung? Definition: Unter dem Endalter in der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man das Alter des Versicherten, zu dem der Vertrag ausläuft. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Endalter 67 bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich bis zum Ende des 66 Lebensjahres leistet. Aber Achtung: manche Versicherer leisten nicht im ganzen letzten Jahr. Es kommt auf den Monat des Abschlusses des Vertrages an.
Unser Tipp: vereinbare mit dem Versicherer, wenn möglich, Leistungsgenau zum Geburtstag.
Sinnvollerweise sollte die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nahtlos in die Altersrente übergehen, also bei (fast) allen, die sich heute versichern, dem 67. Lebensjahr.
Geringere Laufzeit des Vertrages ist ein Kompromiss mit dem Beitrag, der gut überlegt sein soll.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte grundsätzlich bis zum Rentenalter laufen. Warum? Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Ausgleich des ausfallenden Einkommens, wenn Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Wenn Deine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem geplanten Renteneintrittsalter endet, stellt sich die Frage, wie Du Deinen Lebensunterhalt bis zu dem Eintritt der Rente bestreitest. Hast Du einen BU-Vertrag beispielsweise bis 65 geschlossen und muss dann in Rente, bedeutet dies, dass Du erhebliche Abzüge in Deiner Altersversorgung hast.
Du musst dann Deine private und die betriebliche Rente zwei Jahre vor dem geplanten Ablauf vor der geplanten Leistung in Anspruch nehmen. Das senkt erheblich Deine monatliche Altersvorsorge für die gesamte Zeit der Rente.
Ja, in manchen Berufen beschränken die Versicherer das Endalter. Beispielsweise bei Berufen mit großer körperlicher Anstrengung beschränken die Versicherer die Laufzeit der BU bis zum 65. oder 60. Jahr. Dies kann von Versicherer zu Versicherer, von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich sein. Falls Dir eine solche Beschränkung begegnet, suche bei anderen Versicherungsgesellschaften nach, ob dort eine längere Laufzeit möglich ist. Dies ist auch zu beachten bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für insbesondere Lehrer.
Ja, solche Angebote gibt es. Immer wieder finden sich Versicherer, die genau hier ansetzen und zu kurz laufende Verträge verlängern. Jedoch solle das für Dich kein Grund sein, zunächst eine geringere Laufzeit des Vertrages zu wählen. Zum einen weißt Du nicht, ob diese Angebote später noch existieren. Zum anderen sind diese sehr, sehr teuer. Es ist in jedem Fall günstiger, gleich ein höheres Endalter Deiner Versicherung zu wählen.
Das Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt sich natürlich auf den Beitrag aus. Der Versicherer muss länger leisten, hat damit ein größeres Risiko. Nehmen wir als Beispiel ein Betriebswirt, 30 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente monatlich 2.500 €. Für einen Berufsunfähigkeitsschutz bis zum 67. Lebensjahr zahlt er rund 80 €. Für einen Versicherungsschutz bis zum 65. Lebensjahr zahlt er hingegen nur 66 €. Dem Beitragsunterschied von 14 € im Monat stehen im Leistungsfall zwei Jahre weniger Rente (ohne Dynamik gerechnet) also 60.000 € weniger an Leistung gegenüber.
In den tausenden Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gab es in den vergangenen Jahren doch immer wieder Ausnahmen zur Grundregel, dass eine BU solange wie möglich laufen sollte.
Wenn zu einem gewissen Zeitpunkt im Leben es feststeht, dass ein größeres Vermögen kommt, kann ein weiterer BU-Schutz überflüssig sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur so lange sinnvoll, solange Du Dein Einkommen durch Deine Arbeitskraft bestreitest.
Den frühesten Zeitpunkt, in meinen Beratungen, zu dem es sinnvoll war, eine Berufsunfähigkeitsversicherung enden zu lassen, war das 50. Lebensjahr. Die Eltern dieses Kunden haben mit ihm und seinen Geschwistern vereinbart, dass zu diesem Zeitpunkt die Immobilien übergehen sollen. Eine weitere Absicherung des Einkommens nach diesem Zeitpunkt war für den Kunden also nicht mehr notwendig. Eine glückliche Situation, die leider nur auf die wenigsten von uns zu treffen wird.
Häufig höre ich in den Beratungen, eine Rente bis 60 oder 65 abzuschließen sei doch in Ordnung, bis dahin habe man ausreichend vorgesorgt. Dieser Standpunkt hält sich bei näherer Betrachtung nicht.
Zunächst ist natürlich die Frage, ob es tatsächlich gelingt, bis zum 60. Lebensjahr ausgesorgt zu haben. Ausgesorgt bedeutet doch in diesem Fall, ohne weiteres Einkommen seine Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Was ist, wenn Du mit 35 oder 45 berufsunfähig wirst? Wenn eine BU-Versicherung nur bis 65 oder gar 60 läuft, kommen zusätzliche Probleme. Mit großer Wahrscheinlichkeit hast Du in der Zwischenzeit keine Altersvorsorge angespart, d.h. Du musst mit dem vorhandenen Kapital nicht nur sieben Jahre (vom 60. bis zum 67. Lebensjahr) bis zur Altersrente überbrücken, sondern zusätzlich fällt auch die Altersrente wesentlich geringer aus.
Die Stiftung Finanztest hatte vor einigen Jahren in ihrer Zeitschrift zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung das Argument, mit geringerer Laufzeit Geld zu sparen. Schlichtweg eine fatale Empfehlung. Für die diese Verbraucherschützer übrigens nicht haften müssen.
Dies kann keine Lösung sein, es gilt die klare Formel: Berufsunfähigkeitsrente: Laufzeit so lang wie möglich.
Der Bedarf in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer sehr individuell. Es kann sinnvoll sein, zwei Endalter abzusichern.
Zwei verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherung werden von uns grundsätzlich empfohlen, allein schon wegen der Nachversicherungsgarantie. Aber hier eine weitere Überlegung dazu. Man kann bei zwei BU-Versicherungen unterschiedliche Endalter absichern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Grundbedarf, die Absicherung Deines Lebensunterhalts, ab. Eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Bedarf beispielsweise für eine Finanzierung bis zu deren Ablauf ab.
Man kann in einer BU das Endalter und das Ende der Leistung unterschiedlich vereinbaren. Beispielsweise nimmt man das Endalter von 65 Jahren und ein Leistungsalter bis 67. Lebensjahr. Dies bedeutet, wenn Du vor 65 berufsunfähig wirst, leistet der Versicherer bis zum 67. Lebensjahr. Allerdings endet der Vertrag zum 65. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt hast Du keinen Schutz mehr bis zu Deinem Rentenalter.
Ja, Du kannst Deine Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich lange vor dem Endalter kündigen. Grundsätzlich ist eine Kündigung mit der vereinbarten Zahlweise möglich. Bei monatlicher Zahlweise so mit monatlich, bei jährlicher Zahlweise jährlich. Dies gilt unabhängig vom vereinbarten Endalter.
Schon lange gibt es die Diskussion, dass das Rentenalter, der Eintritt in die Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung, über dem heute gültigen Zeitpunkt des 67. Lebensjahres hinaus angehoben wird. Möglicherweise wird es in einigen Jahren das 70. Lebensjahr sein.
Bekannt ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung bei der jetzigen Konstellation nicht zukunftsfähig ist. Als Maßnahmen kann die Rente gekürzt werden, die Beiträge erhöht oder das Rentenalter angehoben werden. Sicherlich werden alle drei Maßnahmen eine Rolle spielen. Für das Anheben des Rentenalters besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit.
Das sehen auch die Versicherungsgesellschaften so. Deshalb bieten einige Gesellschaften an, im Vertrag nicht ein konkretes Rentenalter zu vereinbaren, sondern erst die gesetzliche Rentenversicherung zu koppeln.
Damit bleibst Du flexibel. Eine auf jeden Fall sinnvolle Maßnahme. Zwar ist schon jetzt abzusehen, dass die Beiträge dann hier sehr stark steigen werden, wenn Du das Angebot annimmst. Dennoch solltest Du Dir diese Möglichkeit offen lassen.
Sparen kann man beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man die richtige BU auswählt. Eine gute BU muss im Marktvergleich nicht teuer sein.
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