Stand: 29.10.2021 Autor: Alexander Kohl
2001 hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft. Nur für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, gelten noch die alten Regelungen. Sie erhalten noch Leistungen einer gesetzlichen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
Für alle anderen gilt die Erwerbsminderungsrente. Um Ansprüche aus dieser Rente zu bekommen, bestehen verschärfte Voraussetzungen. Gleichzeitig wurden damit auch die Renten gesenkt.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, deren Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden beträgt. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, deren Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden beträgt. Bei einer Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden werden keine Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt.
Arbeitsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit, einer Arbeit nachgehen zu können.
Eine weitere Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeiten. Sie müssen mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt haben.
Selbstständige erhalten danach meist keine Leistungen.
Nehmen wir als Beispiel ein Bruttoeinkommen von 3.500,00 €, netto 2449,83 €. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt nach dem Näherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung 1.535,02 €. Man erhält die volle Erwerbsminderungsrente jedoch nur, wenn man weniger als 6 Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Einer Arbeit! Übrigens, im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die zahlt schon, wenn Sie weniger als 50 % in Ihrem Beruf arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird geleistet, wer zwischen 3 und 6 Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Wer mehr als 6 Stunden arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV):
Durchschnittliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung 1998 und 2007: Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lag 1998 bei durchschnittlich 720 € (alte Bundesländer) und 643 € (neue Bundesländer). 2007 lagen die Renten bei 715 € oder 650 €. Ihre Ansprüche können erheblich davon abweichen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/10155
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