Stand: 29.10.2021 Autor: Alexander Kohl
Stand: 29.10.2021 Autor: Alexander Kohl
Die Gesundheitsfragen in der BU müssen richtig und vollständig beantwortet werden. Davon hängt ab, ob der Versicherer Ihnen im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung auszahlt. Tipps und weitere Hinweise zur dazu in diesem Video.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
An erster Stelle vor Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt es den Hausarzt nach den Behandlungen der vergangenen Jahre zu fragen. Es kommt bei unserem Beratungen zur BU in weit mehr als der Hälfte der Fälle vor, dass hier Behandlungen zutage kommen, an die der Kunde nicht mehr gedacht hat. Leider kommt es auch ständig vor, dass in den Arztunterlagen Behandlungen und gesicherte Diagnosen vermerkt sind, die so nicht ganz zutreffend. Der Grund dafür ist häufig, dass ein Arzt ein „Zwicken im Rücken“ nicht abrechnen kann und daraus beispielsweise eine Wirbelsäulenerkrankung wird. Reden Sie offen mit Ihrem Arzt darüber, dass sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen.
Der Versicherer entscheidet, welche Punkte relevant sind
Bitte entscheiden Sie nicht selbst oder ihr Hausarzt, was für eine Beantragung einer Versicherung relevant ist. Im Zweifelsfalle macht dies der Versicherer im Leistungsfall. Deshalb: alle Punkte aufführen. Wir haben tausende Gespräche zu dem Thema Gesundheitsfragen geführt, es ist kein Problem für uns mit Ihnen auch viele Punkte durchzugehen. Hier ist Sorgfalt und Geduld und Erfahrung gefragt.
Die Gesundheitsfragen bei den Versicherern unterscheiden sich. Im Detail sogar erheblich. So hatten wir auch schon mehrfach die Fälle, dass wir bei drei Gesellschaften angefragt haben: Eine Gesellschaft hat abgelehnt, eine Gesellschaft verlangt einen Ausschluss und eine Gesellschaft er hatte den Kunden ohne Erschwernis angenommen.
Es gibt Gesellschaften meistens Fragen die Gesellschaften nach Beschwerden. Dies kann vieles sein. Besser ist die Frage im Antrag, wenn ein Versicherer direkt nach ärztlichen Untersuchungen fragt.
Grundsätzlich muss man die Fragen sehr genau lesen. Wenn mehrere Punkte genannt werden, ist dies eine abschließende Aufzählung oder nur eine beispielhafte Aufzählung.
In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass ein Punkt nicht angegeben werden muss. Etwa ein Behandlung eines Rückenleides vor dem Abfragezeitraum. Hier sollte man jedoch nicht gleich jubeln. Hier ist eine sehr kritische Betrachtung angefragt, ob es wirklich nicht angegeben werden muss.
Nehmen Sie die Hilfe eines Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch. Wir helfen Ihnen gerne, Anruf genügt: 06220 52 12 52
Die Abfragezeiträume bei den Versicherern sind unterschiedlich. Stationäre Behandlungen fragen die meisten Gesellschaften 10 Jahre zurück, manche Gesellschaften auch nur fünf.
Gleiches gilt für die psychischen Behandlungen. Hier wäre es natürlich ratsam, einen Versicherer auszuwählen, wenn eine Behandlung nicht in diesem Zeitraum liegt.
Ambulante Behandlungen werden meistens fünf Jahre abgefragt, manchmal auch nur 3 Jahre.
Achten Sie unbedingt auch bei den anderen Antragsfragen auf Genauigkeit.
Beispielsweise zur beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich sollte das angegeben werden, was im Arbeitsvertrag steht, wenn dies noch der aktuellen Tätigkeit entspricht. Heute ist es eher seltener der Fall, dass man ein klassisches Berufsbild hat, wie Chirurg oder KFZ-Mechatroniker. Im Zweifelsfall kann eine falsche Einstufung in einem Beruf im Leistungsfall Probleme verursachen. Deshalb auch genau hier hinschauen. In den meisten Fällen klären wir für unsere Kunden vor einer Antragsstellung mit den Versicherern ab, in welche Berufsgruppe der jeweilige Beruf eingestuft wird. Nicht selten ergibt es sich, dass wir den vorgeschlagenen Versicherer wechseln, da ein anderer Versicherer eine günstigere Einstufung vornimmt.
Auch bei den Hobbys sollte man sehr vorsichtig sehr sorgfältig vorgehen, nicht selbst entscheiden, ob ein Hobby risikorelevant ist. Dies entscheidet spätestens im Leistungsfall der Versicherer.
Unsere über 20-jährige Erfahrung – gerade im Leistungsfall – zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Arbeit im Vorfeld ist. Die Belastung, wenn man Leistung in Anspruch bei Berufsunfähigkeit in Anspruch nimmt, sind sehr groß, da kann man es nicht gebrauchen, dass im mit dem Versicherer noch Fragen abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen hier sehr gerne, und sie doch einfach gleich einen Termin, um offene Fragen zu klären.
Sämtliche Angaben zu den Gesundheitsverhältnissen müssen korrekt angegeben werden. Je nach bestehenden oder überstandenen Erkrankungen ist es jedoch ratsam, vor einer Antragsstellung eine unverbindliche Anfrage bei Versicherer einzuholen. Das sollte über einen unabhängigen Versicherungsmakler geschehen. Es dient dazu, nicht aufgrund eines abgelehnten Antrages in die Sonderwagnisdatei („schwarze Liste“) aufgenommen zu werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht ohne Gesundheitsfragen von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Dies würde gegen mehrere gesetzliche Vorgaben verstoßen. Ein Versicherer hatte das vor vielen Jahren mal in einer kurzen Aktion gemacht. Die Versicherungsaufsicht schaltete es sich sofort ein. Es ist zwar aufwendig, die Gesundheitsfragen zu beantworten, damit haben Sie jedoch auch die Sicherheit, dass der Tarifbeitrag stabil bleibt.
Manche Versicherer bieten den Versicherungsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Hier ist jedoch genau hinzuschauen. Werden viele Fragen einfach nur auf wenige verkürzt? Dies ist sicherlich keine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Absicherungen, die mit vereinfachten Fragen angeboten werden, sind meist mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Etwa der Höhe der BU-Rente oder dem Eintrittsalter.
Rufen Sie uns an,
wir helfen gerne:
06220 52 12 52
(c) 2021 by AKV Heidelberg
Made with by AKV Heidelberg Alexander Kohl