Immer Hausarzt fragen
An erster Stelle vor Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt es den Hausarzt nach den Behandlungen der vergangenen Jahre zu fragen. Es kommt bei unserem Beratungen zur BU in weit mehr als der Hälfte der Fälle vor, dass hier Behandlungen zutage kommen, an die der Kunde nicht mehr gedacht hat. Leider kommt es auch ständig vor, dass in den Arztunterlagen Behandlungen und gesicherte Diagnosen vermerkt sind, die so nicht ganz zutreffend. Der Grund dafür ist häufig, dass ein Arzt ein „Zwicken im Rücken“ nicht abrechnen kann und daraus etwa eine Wirbelsäulenerkrankung wird. Rede offen mit Deinem Arzt darüber, dass Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragst.
Der Versicherer entscheidet, welche Punkte relevant sind
Bitte entscheide nicht selbst oder Dein Hausarzt, was für eine Beantragung einer Versicherung relevant ist. Im Zweifelsfalle macht dies der Versicherer im Leistungsfall. Deshalb: alle Punkte aufführen. Wir haben tausende Gespräche zu dem Thema Gesundheitsfragen geführt, es ist kein Problem für uns, mit Dir auch viele Punkte durchzugehen. Hier ist Sorgfalt und Geduld und Erfahrung gefragt.
Jeder Versicherer hat andere Fragen
Die Gesundheitsfragen bei den Versicherern unterscheiden sich. Im Detail sogar erheblich. So hatten wir auch schon mehrfach die Fälle, dass wir bei drei Gesellschaften angefragt haben: Eine Gesellschaft hat abgelehnt, eine Gesellschaft verlangt einen Ausschluss und eine Gesellschaft er hatte den Kunden ohne Erschwernis angenommen.
Beispiel Beschwerden
Es gibt Gesellschaften meistens Fragen die Gesellschaften nach Beschwerden. Dies kann vieles sein. Besser ist die Frage im Antrag, wenn ein Versicherer direkt nach ärztlichen Untersuchungen fragt.
Fragen genau lesen
Grundsätzlich muss man die Fragen sehr genau lesen. Wenn mehrere Punkte genannt werden, ist dies eine abschließende Aufzählung oder nur eine beispielhafte Aufzählung.
In seltenen Fällen kommt es auch vor, dass ein Punkt nicht angegeben werden muss. Etwa ein Behandlung eines Rückenleides vor dem Abfragezeitraum. Hier sollte man jedoch nicht gleich jubeln. Hier ist eine sehr kritische Betrachtung angefragt, ob es wirklich nicht angegeben werden muss.
Nimm die Hilfe eines Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch. Wir helfen Ihnen gerne, Anruf genügt: 06220 52 12 52
Welche Zeiträume werden abgefragt?
Die Abfragezeiträume bei den Versicherern sind unterschiedlich. Stationäre Behandlungen fragen die meisten Gesellschaften 10 Jahre zurück, manche Gesellschaften auch nur fünf.
Gleiches gilt für die psychischen Behandlungen. Hier wäre es natürlich ratsam, einen Versicherer auszuwählen, wenn eine Behandlung nicht in diesem Zeitraum liegt.
Ambulante Behandlungen werden meistens fünf Jahre abgefragt, manchmal auch nur 3 Jahre.
Auch andere Angaben im Antrag beachten
Acht unbedingt auch bei den anderen Antragsfragen auf Genauigkeit.
Beispielsweise zur beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich sollte das angegeben werden, was im Arbeitsvertrag steht, wenn dies noch der aktuellen Tätigkeit entspricht. Heute ist es eher seltener der Fall, dass man ein klassisches Berufsbild hat, wie Chirurg oder Kfz-Mechatroniker. Im Zweifelsfall kann eine falsche Einstufung in einem Beruf im Leistungsfall Probleme verursachen. Deshalb auch genau hier hinschauen. In den meisten Fällen klären wir für unsere Kunden vor einer Antragsstellung mit den Versicherern ab, in welche Berufsgruppe der jeweilige Beruf eingestuft wird. Nicht selten ergibt es sich, dass wir den vorgeschlagenen Versicherer wechseln, da ein anderer Versicherer eine günstigere Einstufung vornimmt.
Auch bei Deinen Hobbys solltest Du sehr vorsichtig und sorgfältig vorgehen, nicht selbst entscheiden, ob ein Hobby risikorelevant ist. Dies entscheidet spätestens im Leistungsfall der Versicherer.
Unser Rat: Nimm die Unterstützung eines Spezialisten
Unsere über 20-jährige Erfahrung – gerade im Leistungsfall – zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Arbeit im Vorfeld ist. Die Belastung, wenn man Leistung in Anspruch bei Berufsunfähigkeit in Anspruch nimmt, sind sehr groß, da kann man es nicht gebrauchen, dass im mit dem Versicherer noch Fragen abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen hier sehr gerne, und sie doch einfach gleich einen Termin, um offene Fragen zu klären.