
AU-Klausel in der BU
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Stand: 17.02.2023 Autor: Alexander Kohl
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Wahl der richtigen Höhe der benötigten monatlichen BU-Rente.
Viel zu häufig richtet sich die versicherte BU-Rente an den zu zahlenden Monatsbeitrag. Dies ist der falsche Weg. Du hast dann zwar eine Versicherung, aber keine passende Absicherung, wenn Du durch eine Berufsunfähigkeit Dein Einkommen verlierst.
Nimm Dir Zeit für die Ermittlung der richtigen Höhe der BU-Rente. Die Berufsunfähigkeitsrente muss in ausreichender Höhe abgesichert werden, um weiter ein unabhängiges Leben zu führen. Eine Rente von 300 € oder 500 €, also unter 1.000 €, wie sie manchmal angeboten wird, ist keine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Bestenfalls wird sie bei Bezug von staatlichen Sozialleistungen (Stichwort: Grundsicherung) angerechnet.
Häufig werden wir nach einer Faustformel für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente gefragt.
Sicherlich kann man sagen, dass in sehr vielen Fällen eine Absicherung zwischen 70 und 80 % des Nettoeinkommens angestrebt werden sollte. Jedoch gilt es hier, Deine aktuelle persönliche Situation individuell zu beachten. Wenn Du verheiratet bist oder zusammen mit einer Partnerin oder einem Partner Kinder hast, und den Bau oder den Kauf eines Hauses finanzieren musst, dann ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des gesamten Nettoeinkommens meist anzustreben. Es gilt natürlich die Frage, wie hoch die Versicherer eine Absicherung hier mitgehen, siehe unten.
Eine andere Situation ist es für Alleinstehende, die gegebenenfalls in einer Einliegerwohnung der Eltern unterkommen können. Hier ist aktuell sicherlich nicht die Absicherung des aktuellen Nettoeinkommens notwendig.
Wir helfen Dir bei Deinen Fragen zur richtigen BU-Höhe: Rufe einfach an: 06220 52 12 52
Eine einfache Möglichkeit, die richtige Höhe zu ermitteln, ist folgende Frage: Auf wie viel meines Nettoeinkommens kann ich verzichten? Dein Nettoeinkommen abzüglich des Verzichtes ist dann die richtige Rentenhöhe.
Eine Aufstellung der Kosten abzüglich der Ausgaben für die Erwerbstätigkeit gibt ein genaues Bild der notwendigen Berufsunfähigkeitsrente. Hierzu zählen neben den Ausgaben wie Miete, Lebensunterhalt, Kfz und Urlaub auch die Ausgaben für Finanzierungen.
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Die Höhe der BU-Rente, die Du absichern kannst, wird von den Versicherungsgesellschaften nach oben begrenzt. Grundsätzlich gilt hier, dass Du nicht mehr als Dein Nettoeinkommen absichern kannst.
Meist wird die Höhe auf 90 % des Nettoeinkommens beschränkt. Grund dafür ist, dass eventuell noch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit in Form der Erwerbsminderungsrente hinzukommen können.
Auszubildende und Studenten – die kein Einkommen haben – können bei den meisten Gesellschaften bis 1.000 €, teilweise bis 2.000 € absichern. Die Höhe der möglichen Absicherung richtet sich bei einigen Versicherern nach dem Studiengang.
Einen weitere Begrenzung können Regelungen im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen bedeuten. Ab einer bestimmten BU-Renten-Höhe – je nach Versicherungsgesellschaft ab 2.500 € oder ab 3.000 € – werden zu den Gesundheitsfragen im Antrag ärztliche Untersuchungen verlangt. Hier ist wichtig, dass man zunächst einen Vertrag bis zu dieser Grenze schließt, erst danach den Rest absichert. Warum? Bei der ärztlichen Untersuchung könnten Gesundheitsprobleme festgestellt werden, von denen Du noch nichts weißt.
Grundsätzlich sollte sich die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an das Nettoeinkommen richten. Abzüglich der im Falle der Berufsunfähigkeit nicht mehr benötigten Ausgaben für die berufliche Tätigkeit. Eine „Faustformel“ besagt hier, 75 % vom Nettoeinkommen absichern. Rechne für Dich nach, ob es für Dich reicht.
Bei einem Nettoverdienst von 2.000 € sollte danach eine BU-Rente in Höhe von 1.500 € abgesichert werden.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente lässt sich noch etwas senken mit folgender Überlegung:
Man kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die Erwerbsminderungsrente oder einen 450-Euro-Job vom Bedarf, von der BU-Rente, abziehen. Als Leistung der GRV empfehlen nur die halbe Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. Falls Du berufsunfähig bist, und diese Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erhalten, kann man das Einkommen aus einem 450-Euro-Job zugrunde legen.
Bei einem Nettoeinkommen als Single von 2.000 € erhält man im Falle der Erwerbsunfähigkeit eine halbe Erwerbsminderungsrente von 430 € (Wert nach dem Näherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung).
Dies bedeutet, dass die Versicherungslücke der BU-Rente von ursprünglich 1.500 € (75 % von 1.500 €) um rund 430 € oder 450 € gesenkt werden kann.
Bitte beachte, dass Dein individueller Bedarf der Berufsunfähigkeitsrente höher oder niedriger liegen kann. Gerne helfen wir Dir, die richtige Höhe für Deine BU-Absicherung zu ermitteln, rufe uns einfach an.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente der GRV findest Du hier.
Hast Du Fragen? Rufe uns an, wir helfen gerne: 06220 52 12 52
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