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Stand: 09.01.2026 Autor: Alexander Kohl

Dienstunfähigkeitsklausel: Warum sie für Beamte über Leistung oder Nichtleistung des Versicherers entscheidet

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Wenn der Dienstherr den Dienst beendet – und der Versicherer noch prüft

Wer verbeamtet ist, gilt als sicher beschäftigt. Doch was passiert, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt?
Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit klingt nach Absicherung – in der Praxis aber entsteht hier häufig eine nicht unerhebliche Lücke, gerade am Anfang der Beamtenlaufbahn.

Denn während der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt, prüft die private Berufsunfähigkeitsversicherung nach eigenen Regeln. In der Praxis bedeutet dies, dass der Dienstherr Dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt hat, der Versicherer jedoch prüft, ob Du berufsunfähig bist. Der Versicherer kann hier zu einem anderen Ergebnis kommen und Du erhältst keine Leistung.

Deshalb ist es wichtig eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Deinem Vertrag vereinbart zu haben. Diese Klausel ist Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Ob eine Leistung fließt, hängt allein davon ab, ob im Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) steht – oder nur eine unverbindliche Erwähnung.

Kurz gesagt: Eine „unechte“ DU-Klausel ist wie ein Sicherheitsnetz mit Löchern. Nur die echte schützt zuverlässig.

Was Dienstunfähigkeit wirklich bedeutet

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Die Entscheidung trifft der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.

Berufsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent über sechs Monate nicht mehr ausüben kann – das prüft der Versicherer selbst.

Diese Doppelstruktur führt dazu, dass viele Beamte trotz Ruhestandsversetzung keinen Anspruch auf ihre private BU-Rente haben. Genau an dieser Stelle trennt sich juristische Theorie von finanzieller Realität.

Echte vs. unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Der feine, aber fatale Unterschied

✅ Die echte Dienstunfähigkeitsklausel

Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Leistungsprüfung.
Die Feststellung des Dienstherrn gilt automatisch auch für den Versicherer.
Die BU-Rente wird gezahlt, sobald der Beamte aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand oder – bei Anwärtern – entlassen wird.

Das Ergebnis:
Keine zweite Begutachtung, kein monatelanger Schriftverkehr, keine doppelte Beweislast.

⚠️ Die unechte oder eingeschränkte DU-Klausel

Hier behält sich der Versicherer eine eigene Prüfung vor.
Er akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn nicht automatisch, sondern prüft erneut nach seinen internen Maßstäben.

Das Risiko:
Beamter im Ruhestand – aber keine Leistung.
Ein Widerspruch, der nicht nur ungerecht, sondern auch teuer werden kann.

Woran man eine echte DU-Klausel erkennt

PrüfkriteriumWorauf Du achten solltestBedeutung im Ernstfall
Bindung an den DienstherrnDer Versicherer verzichtet auf eine eigene medizinische PrüfungLeistung ohne weitere Begutachtung
Geltung für alle StatusgruppenAuch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist eingeschlossenSchutz auch für Beamte auf Probe/Widerruf
Gesundheitsbedingte DUDie DU muss ausschließlich gesundheitlich begründet sein.Keine Ablehnung aus organisatorischen Gründen
Keine VerweisungKeine Pflicht, eine andere Tätigkeit auszuübenVoller Rentenanspruch
Sonderklauseln für VollzugsdiensteZusatz für Polizei, Feuerwehr, Justiz, ZollMaßgeschneiderter Schutz
TeildienstunfähigkeitLeistung bei begrenzter Dienstfähigkeit möglichAbsicherung auch bei 50-Prozent-Dienst

Warum echte DU-Klauseln selten geworden sind

Ein Rückblick erklärt die heutige Marktlage:
In den 1990er-Jahren, als Post und Telekom privatisiert wurden, gingen Tausende Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand – oft aus politischen, nicht medizinischen Gründen.
Versicherer zahlten Milliarden, obwohl kaum jemand tatsächlich berufsunfähig war.

Die Konsequenz: Viele Gesellschaften zogen sich aus dem DU-Geschäft zurück oder formulierten ihre Bedingungen restriktiver.
Heute bieten nur noch wenige Versicherer eine echte, rechtssichere Dienstunfähigkeitsklausel an – und genau diese gilt es zu identifizieren.

Besonders gefährdet: Junge Beamte und Anwärter

Wer auf Probe oder Widerruf verbeamtet ist, hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Fällt er in dieser Phase aus, endet das Beamtenverhältnis – oft ersatzlos.

Nur Verträge, die die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen, bieten Schutz.
Fehlt diese Passage, entsteht eine Versorgungslücke, die im schlimmsten Fall zur finanziellen Katastrophe führt.

Auch sogenannte Teildienstunfähigkeit ist ein Thema: Einige Versicherer leisten anteilig, wenn der Beamte nur noch eingeschränkt dienstfähig ist.
Wer darauf achtet, sichert sich mehr als nur den Extremfall ab.

Typische Fehler beim Abschluss

  1. DU-Klausel vorhanden – aber unecht formuliert („kann anerkennen“)

  2. Kein Schutz bei Entlassung von Beamten auf Probe

  3. Fehlende Dynamik – Rente verliert Kaufkraft

  4. Endalter zu niedrig gewählt

  5. Keine Teildienstunfähigkeit abgesichert

Der richtige Weg: Fachliche Prüfung statt Marketingversprechen

Versicherungsbedingungen sind Juristendeutsch – und genau dort versteckt sich die Wahrheit.
Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind winzig, aber folgenreich.
Eine scheinbar harmlose Formulierung kann über Schnelligkeit, Leistung oder Ablehnung entscheiden.

Deshalb sollte jede DU-Klausel individuell geprüft werden – am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der die Klauseln verschiedener Anbieter vergleichen kann.

Fazit: Dienstunfähigkeit ist kein Randthema, sondern Kernabsicherung

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte das, was für Selbstständige die Berufsunfähigkeitsversicherung ist: der Schutz der eigenen Existenz.
Wer hier spart oder unkritisch unterschreibt, riskiert, im Ernstfall ohne Einkommen dazustehen.

Mein Rat: Lasse Deine DU-Klausel professionell prüfen. Ein Satz im Kleingedruckten entscheidet über Ihre Zukunft.

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