Wenn der Dienstherr den Dienst beendet – und der Versicherer noch prüft
Wer verbeamtet ist, gilt als sicher beschäftigt. Doch was passiert, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt?
Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit klingt nach Absicherung – in der Praxis aber entsteht hier häufig eine nicht unerhebliche Lücke, gerade am Anfang der Beamtenlaufbahn.
Denn während der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt, prüft die private Berufsunfähigkeitsversicherung nach eigenen Regeln. In der Praxis bedeutet dies, dass der Dienstherr Dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt hat, der Versicherer jedoch prüft, ob Du berufsunfähig bist. Der Versicherer kann hier zu einem anderen Ergebnis kommen und Du erhältst keine Leistung.
Deshalb ist es wichtig eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Deinem Vertrag vereinbart zu haben. Diese Klausel ist Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ob eine Leistung fließt, hängt allein davon ab, ob im Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) steht – oder nur eine unverbindliche Erwähnung.
Kurz gesagt: Eine „unechte“ DU-Klausel ist wie ein Sicherheitsnetz mit Löchern. Nur die echte schützt zuverlässig.
Was Dienstunfähigkeit wirklich bedeutet
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter seine Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Die Entscheidung trifft der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
Berufsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent über sechs Monate nicht mehr ausüben kann – das prüft der Versicherer selbst.
Diese Doppelstruktur führt dazu, dass viele Beamte trotz Ruhestandsversetzung keinen Anspruch auf ihre private BU-Rente haben. Genau an dieser Stelle trennt sich juristische Theorie von finanzieller Realität.
Echte vs. unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Der feine, aber fatale Unterschied
✅ Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Leistungsprüfung.
Die Feststellung des Dienstherrn gilt automatisch auch für den Versicherer.
Die BU-Rente wird gezahlt, sobald der Beamte aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand oder – bei Anwärtern – entlassen wird.
Das Ergebnis:
Keine zweite Begutachtung, kein monatelanger Schriftverkehr, keine doppelte Beweislast.
⚠️ Die unechte oder eingeschränkte DU-Klausel
Hier behält sich der Versicherer eine eigene Prüfung vor.
Er akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn nicht automatisch, sondern prüft erneut nach seinen internen Maßstäben.
Das Risiko:
Beamter im Ruhestand – aber keine Leistung.
Ein Widerspruch, der nicht nur ungerecht, sondern auch teuer werden kann.
Woran man eine echte DU-Klausel erkennt
| Prüfkriterium | Worauf Du achten solltest | Bedeutung im Ernstfall |
|---|
| Bindung an den Dienstherrn | Der Versicherer verzichtet auf eine eigene medizinische Prüfung | Leistung ohne weitere Begutachtung |
| Geltung für alle Statusgruppen | Auch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist eingeschlossen | Schutz auch für Beamte auf Probe/Widerruf |
| Gesundheitsbedingte DU | Die DU muss ausschließlich gesundheitlich begründet sein. | Keine Ablehnung aus organisatorischen Gründen |
| Keine Verweisung | Keine Pflicht, eine andere Tätigkeit auszuüben | Voller Rentenanspruch |
| Sonderklauseln für Vollzugsdienste | Zusatz für Polizei, Feuerwehr, Justiz, Zoll | Maßgeschneiderter Schutz |
| Teildienstunfähigkeit | Leistung bei begrenzter Dienstfähigkeit möglich | Absicherung auch bei 50-Prozent-Dienst |
Warum echte DU-Klauseln selten geworden sind
Ein Rückblick erklärt die heutige Marktlage:
In den 1990er-Jahren, als Post und Telekom privatisiert wurden, gingen Tausende Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand – oft aus politischen, nicht medizinischen Gründen.
Versicherer zahlten Milliarden, obwohl kaum jemand tatsächlich berufsunfähig war.
Die Konsequenz: Viele Gesellschaften zogen sich aus dem DU-Geschäft zurück oder formulierten ihre Bedingungen restriktiver.
Heute bieten nur noch wenige Versicherer eine echte, rechtssichere Dienstunfähigkeitsklausel an – und genau diese gilt es zu identifizieren.
Besonders gefährdet: Junge Beamte und Anwärter
Wer auf Probe oder Widerruf verbeamtet ist, hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Fällt er in dieser Phase aus, endet das Beamtenverhältnis – oft ersatzlos.
Nur Verträge, die die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen, bieten Schutz.
Fehlt diese Passage, entsteht eine Versorgungslücke, die im schlimmsten Fall zur finanziellen Katastrophe führt.
Auch sogenannte Teildienstunfähigkeit ist ein Thema: Einige Versicherer leisten anteilig, wenn der Beamte nur noch eingeschränkt dienstfähig ist.
Wer darauf achtet, sichert sich mehr als nur den Extremfall ab.
Typische Fehler beim Abschluss
DU-Klausel vorhanden – aber unecht formuliert („kann anerkennen“)
Kein Schutz bei Entlassung von Beamten auf Probe
Fehlende Dynamik – Rente verliert Kaufkraft
Endalter zu niedrig gewählt
Keine Teildienstunfähigkeit abgesichert
Der richtige Weg: Fachliche Prüfung statt Marketingversprechen
Versicherungsbedingungen sind Juristendeutsch – und genau dort versteckt sich die Wahrheit.
Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind winzig, aber folgenreich.
Eine scheinbar harmlose Formulierung kann über Schnelligkeit, Leistung oder Ablehnung entscheiden.
Deshalb sollte jede DU-Klausel individuell geprüft werden – am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler, der die Klauseln verschiedener Anbieter vergleichen kann.
Fazit: Dienstunfähigkeit ist kein Randthema, sondern Kernabsicherung
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte das, was für Selbstständige die Berufsunfähigkeitsversicherung ist: der Schutz der eigenen Existenz.
Wer hier spart oder unkritisch unterschreibt, riskiert, im Ernstfall ohne Einkommen dazustehen.
Mein Rat: Lasse Deine DU-Klausel professionell prüfen. Ein Satz im Kleingedruckten entscheidet über Ihre Zukunft.
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