Stand: 05.11.2021 Autor: Alexander Kohl
Eine Haftpflichtversicherung für die geliebten Vierbeiner ist sehr, sehr sinnvoll. Woran liegt’s? Schauen wir ins Gesetz, ins BGB, ins Bürgerliche Gesetzbuch. Der Gesetzgeber unterscheidet hier von Luxustieren und Nutztieren.
Wer ein Tier hält – also der Eigentümer des Tieres – ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, Punkt.
Es wird nicht danach gefragt, ob eine Schuld des Tierhalters besteht, ob er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Es genügt, dass er Halter des Tieres ist.
Ausgenommen davon sind nur Tierhalter, die das Tier beruflich oder zum Unterhalt halten. Diese werden als Nutztiere bezeichnet. Beispiele hierfür sind Polizeihunde oder Blindenhunde
Für Halter von Hunden und Pferden werden Tierhalterhaftpflichtversicherungen angeboten.
Nach Musterbedingungen für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung sind Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, wie beispielsweise Katzen oder Hamster, versichert. (1)
In den einzelnen Versicherungsverträgen kann dies aber auch anders geregelt sein, bitte fragt dazu bei Deinem Versicher nach.
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