Stand: 05.11.2021 Autor: Alexander Kohl
Eine Unfallversicherung leistet, wenn durch einen Unfall eine bleibende Invalidität entsteht.
Nach der Definition der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Eine Unfallversicherung zahlt also nicht bei jedem Unfall. Voraussetzung ist, dass ein bleibender körperlicher Schaden entstanden ist. Dies bedeutet, wenn man beispielsweise nach einem Unfall einen Arm gebrochen hat und dieser wieder vollkommen heilt, gibt es keine Leistung aus der Unfallversicherung.
Es gibt Zusatzleistungen wie Unfallkrankentagegeld oder Genesungsgeld, aber der Fokus beim Versicherungsschutz muss auf der Invaliditätsleistung liegen. Manche Versicherer zahlen auch bei Brüchen einen geringen Betrag (beispielsweise 500 €).
Wenn etwas passiert, ist es natürlich toll, wenn man aus einer Versicherung eine Leistung bekommt. Bei der Unfallversicherung kann man aber klar sagen, wer noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und steht noch in seinem Berufsleben, dann kommt auf jeden Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Unfallversicherung.
Eine Unfallversicherung leistet, siehe oben, wenn durch einen Unfall eine bleibende Invalidität besteht.
Die Versicherung soll dann Kosten decken, die auf den Verunfallten mit bleibender Invalidität zukommen. Beispielsweise für den Umbau des Hauses, um mit der Invalidität besser zu Hause zurechtzukommen. Auch die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges verursacht zusätzliche Kosten, die so nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Hinzukommt, dass es bei einer Invalidität auch Einschränkungen im Berufsleben gibt. Das Einkommen kann künftig durch körperliche Einschränkungen geringer ausfallen oder die erwarteten Einkommenssteigerungen fallen geringer aus. Auch hier hilft die Leistung einer Unfallversicherung.
Schließlich gibt es auch noch das Argument, dass bestimmte Behandlungen nach einem Unfall nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Auch hierfür kann das Geld verwendet werden.
Es werden viele Zusatzleistungen bei der Unfallversicherung angeboten. Wichtig ist zunächst aber, dass man eine hohe Invaliditätssumme vereinbart und eine entsprechende Progression, mindestens 350 %.
Statt einer Unfallrente sollte man lieber eine höhere Invaliditätsleistung vereinbaren. Die Unfallrente wird meist erst ab 50 % Invalidität ausgezahlt, bei einem geringeren Invaliditätsgrad gibt es keine Leistungen. Sie ist im Vergleich zu einer höheren Invaliditätssumme teuer.
Auch sollte man nicht unbedingt ein Unfallkrankenhaustagegeld oder Unfallkrankentagegeld vereinbaren. Bei einer sinnvollen Absicherung geht es um Leistungen im sechsstelligen Bereich. Eine Leistung durch ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld ist zwar viel wahrscheinlicher als die Auszahlung einer hohen Invaliditätssumme, kostet aber auch deshalb viel mehr an Beitrag. Es ist natürlich toll, wenn man nach 60 Tagen im Krankenhaus für jeden Tag 50 € bekommt. Aber wegen 3000 € sollte man eine solche Versicherung nicht abschließen. 3000 € sind keine existenzgefährdende Summe. Das ist eher ein „nice to have“. Der Beitrag ist besser in eine höhere Invaliditätsleistung investiert.
Ganz abzuraten ist von einer Verbindung einer Unfallversicherung mit einem Sparvorgang. Diese Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr bringen nichts. Es hört sich zwar gut an, „wenn nichts passiert seine Beiträge zurück“. Rechnet man dies aber auch nur kurz durch, sieht man, dass es nicht von Vorteil ist.
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