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priavte Haftpflichtversichrung Fallbeispiel Fernseh stürzt

Stand: 27.03.2023 Autor: Alexander Kohl

Private Haftpflichtversicherung

Inhaltsverzeichnis

Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Absicherung.

Warum ist eine Privathaftpflicht so wichtig?

Grundsätzlich haftet jeder für den Schaden, den er jemand anderen zufügt. Dies regelt § 823 I BGB.

Dort heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Wie Sie sehen, ist hier keine Höchstgrenze festgelegt.

Haftet wirklich jeder?

Nein, es gibt Ausnahmen. Kinder können so etwa unter 7 Jahre für nichts belangt werden, § 828 I BGB(1). Eine eingeschränkte Haftung gilt für ältere Kinder, hier ist die „erforderliche Einsicht“ ausschlaggebend, § 828 BGB II. Der Geschädigte könnte sich aber an die Aufsichtsperson wenden. Im Falle einer sogenannten Aufsichtspflichtverletzung könnten dann die Eltern des Kindes, oder die Person, die die Aufsicht hatte, belangt werden.

Auch bei erwachsenen Personen kann eine „eingeschränkte Schuldfähigkeit“ zum Tragen kommen. Diese hat, wie das Landgericht Wiesbaden beispielsweise feststellte, hohe Hürden(2).

Beispiele für Risiken, die Sie gesondert absichern müssen

  • Tiere: Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere,
  • Exoten, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Tiere
  • Öltank (Gewässerschadenhaftpflicht)
  • Nicht selbst bewohnte Immobilien oder Grundstücke (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht)
  • Baumaßnahmen
  • Neben Kfz auch Wasserfahrzeuge
  • Modellflugzeuge, Ballone, Drachen und Drohnen ab einer bestimmten Größe
  • Jagd
  • Auch auf nebenberufliche Tätigkeiten als Selbstständiger oder im Ehrenamt.

 

Das sollte eine gute private Haftpflicht mitversichern

Schlüsselverlust

Eine wichtige Frage stellt sich beim Verlust von Schlüsseln. Der Verlust von berufliche, fremder, privater (Mietwohnung) und ehrenamtlich genutzte Schlüssel kann teuer werden. Diesen Verlust können Sie in der privaten Haftpflichtversicherung absichern.

Forderungsausfall

Eine gute Ergänzung ist die Forderungsausfallversicherung. Diese leistet, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger kein Geld und keine Haftpflichtversicherung hat. Dann springt für ihn Ihre Haftpflichtversicherung ein. Bei kleinen Schäden sicherlich nicht wichtig, aber wenn Sie verletzt worden sind oder wenn Ihnen auf andere Weise größere Schäden zugefügt werden, ist dies eine gute Ergänzung.

Mietsachschäden

Auch Mietsachschäden sollten versichert sein.

Gefälligkeitsschäden

Gefälligkeitsschäden sind ein weiterer Punkt, den man absichern kann. Beispiel: Wenn Sie Ihrem Nachbarn helfen, um einen neuen teuren Fernseher die Treppe hoch zu tragen und das Gerät geht aufgrund Ihres Verschuldens zu Bruch, dann ist die Haftpflichtversicherung von der Leistung befreit. 

Grund dafür ist, dass die Rechtsprechung annimmt, dass die Beteiligten bei Gefälligkeiten zuvor eine Vereinbarung getroffen hätten, bei der Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden. Da Sie hier nach Rechtsprechung nicht leisten müssen, leistet natürlich auch Ihre Haftpflichtversicherung nicht. Aber bei Einschluss von Gefälligkeitsschäden würde hier eine Leistung erbracht.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Tätigkeiten im Ehrenamt sollten auch in Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Eltern haften für ihre Kinder – stimmt das?

Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? In jedem Fall? Informationen und Tipps dazu zeige ich im Video auf folgender Seite: Video zu „Eltern haften für ihre Kinder“

 

 

Weitere Tipps

Es ist auch darauf zu achten, wer versichert werden soll. Volljährige Kinder nach der Ausbildung, ein alleinstehender Elternteil, müssen sich selbst einen Vertrag zulegen. Wird eine zweite Ausbildung begonnen, lassen gute Versicherer – nach Absprache – den Versicherungsschutz weiterlaufen.

Quellen: 

Bildernachweis Titelbild: Andrey Popov/adobe.stock.com