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Stand: 05.11.2021 Autor: Alexander Kohl

Wohngebäudeversicherung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine private Wohngebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung versichert das Gebäude und die mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. 

Der Inhalt des Gebäudes durch die Hausratversicherung gesondert abgesichert werden. 

Es ist wichtig, genau anzugeben, ob es Gewerbebetriebe im Gebäude gibt, dann gelten andere Regelungen.

Was ist bei einer Gebäudeversicherung versichert?

Im Gegensatz zu Hausratversicherung kann man bei der Gebäudeversicherung die Gefahren einzeln versichern. 

Dies in erster Linie Schäden durch Feuer, Leitungswassers, Sturm und Hagel und Elementarschäden. Auch Glas muss gesondert versichert werden, mehr dazu unten.<

Die Brandgefahr durch eine Feuerversicherung sollte bei jedem Gebäude abgesichert werden. Sie ist auch im Vergleich zu den anderen Versicherungen nicht sehr teuer. Sturm und Hagelversicherung sind meist dabei eingeschlossen. Als Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten neben Brand auch Blitzschlag, Explosion und Implosion.

Die Leitungswasserversicherung ist eine weitere Versicherung, die die Leitung des Gebäudes und gegebenenfalls auch die Leistungen auf dem Grundstück absichert. Sie ist im Vergleich zur Feuerversicherung viel teurer. Dies ist kein Wunder, denn die Leistungen der Versicherer aus Leitungswasserschäden sind wesentlich höher als die Brandschäden, die glücklicherweise seltener sind.

Ein weiterer wichtiger Versicherungsschutz sind die Elementarschäden. Elementarschäden bei Gebäuden sind Schäden durch beispielsweise Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung. Leider sind Versicherungen an Überschwemmungsgebiet nicht möglich oder sehr, sehr teuer. Die Versicherer überprüfen das anhand der entsprechenden Zoneneinteilung.

Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Besitzer von Fotovoltaikanlagen müssen diese extra versichern. Auch weitere Grundstücksbestandteile müssen extra angegeben werden und können den Versicherungsbeitrag erhöhen. Dies sind beispielsweise Carports oder Gewächs- oder Gartenhäuser.

Worauf muss man besonders achten?

Aus unserer langjährigen Erfahrung ist es wichtig, den Versicherungswert immer wieder überprüfen. Wir haben Verträge in der Hand gehabt, die weniger als die Hälfte des Gebäudes versicherten. Zeitgemäß ist übrigens eine Versicherung über Quadratmeter. Eine Versicherung über den sogenannten „14er-Wert“ ist auch möglich, aber etwas umständlicher und damit fehleranfälliger.

Bestehenden Versicherungsschutz nicht einfach kündigen

Ein Versicherungsschutz sollte unbedingt überprüft werden bevor er gekündigt wird. Es gibt noch alte Verträge, die gerade bei Ableitungsrohren einen erhöhten Versicherungsschutz bieten. Der Mehrwert neuer Absicherungen ist gegebenenfalls nicht so groß, dass sich eine Kündigung des Vertrages rentiert. Wir überprüfen gerne für Dich die bestehenden Verträge, Anruf genügt.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Eine Glasversicherung sollte grundsätzlich über eine Gebäudeversicherung nicht über eine Hausratversicherung versichert werden. 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob eine Glasversicherung abgeschlossen werden sollte. Mittlerweile sind diese günstiger zu haben. Unsere Empfehlung geht dahin, dass man eine Glasversicherung nur dann abschließen sollte, wenn man sehr große Glasflächen hat oder beispielsweise einen Wintergarten. Hier kommen gerade Hagelschäden öfter vor. Allerdings hatten wir auch schon viele Leistungsfälle bei einem verglasten Vordach.

Achten Sie auch unbedingt auf den Haftpflichtversicherungsschutz

Für das selbst genutzte Eigenheim ist die Haftpflichtversicherung für Haus – und Grundbesitzer enthalten. Jedoch reicht es, wenn eine Einliegerwohnung im Haus ist. Dann handelt es sich nach der Auffassung der Versicherer um ein Mehrfamilienhaus. Hier muss die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gesondert abgeschlossen werden.

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