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Die Rechtsschutzversicherung – Hinweise und Tipps zum richtigen
Versicherungsschutz

Stand: 21.03.2023 – Autor: Alexander Kohl

Inhaltsverzeichnis

Rechtsschutzversicherung - Paragraphenzeichen an der Wand

Die private Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die schon wirkt, obwohl man sie nicht benötigt. Wenn jemand einem droht, wegen einer Angelegenheit einen Reststreit vom Zaun zu reißen, kann man diese Sache gelassen entgegentreten und sagen, „ist mir egal, ich bin rechtsschutzversichert“.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

„Eine Rechtsschutzversicherung erbringt die erforderlichen Leistungen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten“. So heißt es in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)(1). Aber gleich im nächsten Satz heißt es: „Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.“ (ARB 2019, 1. 2. Satz).

Der Versicherungsschutz teilt sich in mehrere Bereiche auf. Die klassischen Versicherungsbereiche in der privaten Rechtsschutzversicherung sind:

1. Privat-Rechtsschutz

2. Berufs-Rechtsschutz

3. Verkehrs- (oder Fahrzeug-) Rechtsschutz

4. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Darüber hinaus gibt es Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, für Vereine, für Landwirte und weitere Spezialgebiete. Relativ neu im privaten Bereich ist der Cyberrechtsschutz. Eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes ist der Spezial-Strafrechtsschutz.

Mit den oben vier genannten Punkten ist man im privaten Bereich umfänglich abgesichert, Leistungen beispielsweise zum Surfen im Internet sollten ohne bezahlten Extrabaustein im Privat-Rechtsschutz mit enthalten sein.

Natürlich kann sich ein Rentner den Berufs-Rechtsschutz sparen und wer kein Fahrzeug besitzt, den Verkehrs-Rechtsschutz. Dadurch wird auch der Jahresbeitrag selbstverständlich geringer.

Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz umfasst – wie der Name schon nahelegt – den privaten Bereich. Für private Verträge, die schlossen wurden, etwa Kauf einer Waschmaschine. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, aber dazu unten mehr.

Berufs-Rechtsschutz

Beim Berufs-Rechtsschutz sind Streitigkeiten als Arbeitnehmer versichert. Dieser Versicherungsschutz ist bedeutungsvoll, denn egal, ob Sie einen Rechtsstreit gewinnen oder verlieren, muss im Arbeitsrecht jeder seine Kosten tragen. Dies war vom Gesetzgeber so geplant, damit die Kosten für eine Rechtsstreitigkeit den Arbeitnehmer absehbar bleiben. Der Arbeitgeber nicht mit einer hohen Anzahl von Anwälten die Kosten in die Höhe treiben kann. Der Nachteil aber bleibt, dass auf jeden Fall bei einem Arbeitsrechtsstreit Kosten entstehen. 

Auch beim Berufs-Rechtsschutz gilt, dass einige Versicherer zusätzliche Leistungen erbringen, ohne deshalb im Marktvergleich  teuer zu sein, achte darauf, dass der Arbeit-Rechtsschutz umfangreiche Details enthält, die eingeschlossen sind.

Verkehrs- (oder Fahrzeug-) Rechtsschutz

Wer ein Fahrzeug besitzt, sollte unbedingt einen Verkehrs-Rechtsschutz einschließen. Dieser beinhaltet Streitigkeiten, die als Teilnehmer am Straßenverkehr oder Besitzer eines Fahrzeuges entstehen können. Im normalen privaten Rechtsschutz sind diese Dinge nicht enthalten, er muss zusätzlich eingeschlossen werden. Der Rechtsschutz erstreckt sich von Streitigkeiten bei Unfällen über Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges bis zu Ordnungswidrigkeiten und dem Verwaltungsrecht. Aber auch hier ist auf die Details zu achten.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Als Eigentümer oder Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind Sie über diesen Rechtsschutz versichert. Auch er muss gesondert abgeschlossen werden. Umfangreiche Versicherungsstatus besteht für Mieter um alle Themen rund um die Miete. Für Vermieter besteht Versicherungsschutz, wenn dies extra als Vermieterschutz beantragt wurde. Er ist aber im Verhältnis teuer.

Mieter sollten sich überlegen, ob sie nicht beispielsweise auch durch einen Mietverein abgesichert sind. Dann ist die Frage, ob man den Baustein Mieter-Rechtsschutz überhaupt benötigt.

Welche Bereiche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind in den ARB Unterpunkt 3. geregelt. Versicherer dürfen positiv davon abweichen.

Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten, vorvertragliche Ereignisse)

Generell gilt bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (ARB 3.1). Jedoch verzichten einige Versicherer in einigen Rechtsbereichen auf die Wartezeiten. Bei dem Schadensersatz-Rechtsschutz oder Straf-Rechtsschutz besteht nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen auch in den ersten drei Monaten Versicherungsschutz.

Bitte achte darauf, dass grundsätzlich auch kein Versicherungsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten, deren Grund vor Vertragsschluss liegt. Wenn Sie nahtlos von einem Versicherer auf den anderen wechseln, wird auf die Wartezeit verzichtet, allerdings (wichtig!), nur wenn der Versicherungsschutz nahtlos übergegangen ist. Einen Tag Zwischenzeit kann das schon zunichtemachen.

Inhaltliche Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Streitigkeiten im Kontext des Kaufes oder Verkaufes eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung. Auch Erbstreitigkeiten sind ausgeschlossen. Es gibt Versicherer, die hier eine Leistung erbringen, 500 € oder 1000 € beispielsweise. Beachte, dass einzelne Rechtsgebiete (siehe oben) eingeschlossen sein müssen. Bei Streitigkeiten rund ums Fahrzeug sind natürlich nur dann eingeschlossen, wenn dieser Bereich mit abgesichert wurde. Weitere Ausschlüsse sind Finanzierung und Kapitalanlagen, Streitigkeiten zum Familienrecht, Streitigkeiten zu zur Vergabe von Darlehen. Diese Liste ist nicht abschließend. Frage im konkreten Fall nach.

Weitere Ausschlüsse

Hinzu kommen Ausschlüsse für Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen. Der Versicherer hat auch grundsätzlich das Recht, einen Versicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Notwendigkeit auszuschließen. Hier ist auch ein Punkt, der bei der Qualität des Versicherers (siehe unten) zum Tragen kommt.

Nur noch bei wenigen neuen, aber vor allem alten Verträgen, ist auf die „Folge–Ereignis–Theorie“ zu achten. Hintergrund: Ein Versicherer verweigerte den Versicherungsschutz gegen einen Fahrradhersteller. Der Versicherte hatte einen Unfall, da der Fahrradlenker gebrochen war. Der Versicherer argumentierte, dass der Unfall mit dem gebrochenen Fahrradlenker auf die Konstruktion des Fahrradlenkers zurückzuführen war. Diese Konstruktion wurde vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages erstellt. Somit kein Versicherungsschutz. Das ist natürlich ein unmögliches Vorgehen des Versicherers, aber es stand so in den Bedingungen. Wie zuvor erwähnt, das spielt heute fast keine Rolle mehr, aber nachfragen „Ereignis-Folge-Theorie“ sollte man.

„Anwalts Liebling“: Unbedingt beachten – Qualität des Rechtsschutzversicherers

Ein essenzieller Punkt bei der Rechtsschutzversicherung ist die Qualität des Rechtsschutzversicherers. 

Nicht jede Gesellschaft ist „Anwalts Liebling“. Einige Gesellschaften bereiten den Rechtsanwälten Probleme oder/und einen erhöhten Aufwand. Ich frage ständig bei meinen Bekannten, die als Anwälte arbeiten, nach, wie es mit den Rechtsschutz-Versicherern aussieht. Es zeigt sich, dass es Gesellschaften gibt, die über Jahre hinweg den Anwälten Probleme bereiten. Wir achten bei der Auswahl darauf, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt ein Lächeln im Gesicht hat, wenn er sieht, bei welcher Gesellschaft Sie versichert sind.

Oder rufen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen und machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot: 06220 52 12 52

Quellen:

1. gdv.de

Bildernachweis
Titelbild: peterschreiber/stock.adobe.com