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Stand:  08.08.2025 – Autor: Alexander Kohl

Dynamik in der Berufsunfähigkeits­versicherung – Erklärung, Vorteile & Fallstricke

Was bedeutet „Dynamik“ in der BU-Versicherung?

Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein Vertragsmechanismus, der dafür sorgt, dass Dein Versicherungsschutz im Laufe der Jahre automatisch steigt.

Es gibt zwei Arten von Dynamik:

1. Beitragsdynamik – Der Beitrag (und damit die BU-Rente) wird jedes Jahr um einen vorher festgelegten Prozentsatz erhöht.

2. Leistungsdynamik – Erhöht die monatliche BU-Rente während des Leistungsbezugs, um die Kaufkraft zu erhalten.

Dynamik in der BU

Ist solch eine ständige Erhöhung zweckmäßig? Dynamik ja oder nein?

Unsere klare Antwort: Ja, ein BU-Vertrag läuft über viele Jahre, deshalb solltest Du eine Dynamik unbedingt in Deiner BU-Absicherung vereinbaren. Dafür gibt es mehrere Gründe, die Gesundheitsfragen und die Inflation.

Dynamik-Grund Nr. 1: Die Gesundheitsfragen

Nach Vertragsschluss können Krankheiten auftreten, die eine spätere Erhöhung unmöglich machen oder nur mit Aufschlägen oder Ausschlüssen zulassen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat mit strengsten Anforderungen bezüglich der Gesundheit. Bei kaum einer anderen Absicherung werden so hohe Ansprüche an die Gesundheitsfragen gestellt, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dynamik in der BU ermöglicht dir eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsfragen.

Dynamik-Grund Nr. 2:  Gehaltssteigerung und Inflation

Die Dynamik soll den BU-Schutz dem steigenden Einkommen, Gehaltssteigerungen, anpassen. Leicht vergisst man die Anpassung seines Versicherungsschutzes. Hier hilft dir die Dynamik, da sie einem an die Anpassung regelmäßig erinnert.

  • Inflation: 2.000 € BU-Rente sind bei 3 % Inflation nach 10 Jahren nur noch etwa 1.483 € wert.
  • Gehaltssteigerung: Dein Einkommen wächst, Dein Versicherungsschutz sollte Schritt halten.

Dynamik oder Nachversicherungsgarantie – reicht eins davon?

Kurz gesagt: Beides ist sinnvoll.

Ja, die Nachversicherungsgarantie greift nur, wenn bestimmte Ereignisse vorliegen, unter anderem Heirat, Geburt eines Kindes oder Kauf eines Hauses.
Eine Nachversicherungsgarantie ohne Ereignisse besteht – wenn im Vertrag vereinbart – nur die ersten Jahre.

Die Dynamik ist die kontinuierliche Möglichkeit der Anpassung des Versicherungsschutzes und sollte im Vertrag zusätzlich zur Nachversicherungsgarantie mit abgeschlossen werden.

Achtung, nicht verwechseln: BU mit vermindertem Anfangsbeitrag

Auf dem BU-Markt gibt es zahlreiche Tarife mit vermindertem Anfangsbeitrag. Dies hat nichts mit der Beitragsdynamik zu tun. Von diesem Tarif ist grundsätzlich abzuraten. Summiert man die gezahlten Beiträge, sind diese Tarife am Ende viel teurer. Es gibt nur ganz wenige Versicherer, die einen fairen, verminderten Anfangsbeitrag anbieten. Preiswerter darf so ein Modell schon aus rechtlichen Gründen (u.a. Gleichbehandlung im Kollektiv) nicht sein. Hier gilt es also sehr aufzupassen.

Aber zurück zum Thema …

Es gibt zwei Arten von Dynamiken:

A. Beitragsdynamik

Die Beitragsdynamik ermöglicht eine jährliche Erhöhung der BU-Rente mit einem festgelegten Prozentsatz, um der Beitrag erhöht wird. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich dem entsprechend.

Was ist bei der Beitragsdynamik zu beachten?

In den Versicherungsbedingungen sind einige Punkte zu beachten:

1. Die Dynamik sollte am besten bis zum Ende des Vertrages möglich sein. Einige Gesellschaften beenden die Dynamik beispielsweise schon ab dem 55. Lebensjahr. Der Vertrag läuft dann noch 12 Jahre, ohne dass er angepasst werden kann.

2. Die Rechnungsgrundlage sollte immer der bei Vertragsschluss gültige Tarif sein. Einige Anbieter nehmen die Rechnungsgrundlagen zum Erhebungstermin.

3. Die Dynamik wird meistens in einem gesonderten Teil in den Versicherungsbedingungen geregelt. Dort muss auch der Widerspruch zur Erhöhung verständlich geregelt sein.

Ja, Du kannst Dir Dynamik widersprechen. Diese Möglichkeit zum Widerspruch ist auch notwendig, sonst steigt der Beitrag gegebenenfalls zu stark an.

Du kannst grundsätzlich jeder Beitragsdynamik widersprechen. Viele Versicherer nehmen die Dynamik nach dem 3. Widerspruch jedoch ganz heraus. Deshalb sollte man in diesen Fällen zumindest jedes 3. Jahr die Dynamik annehmen. Es gibt auch einige Versicherer, die haben eine besonders verbraucherfreundliche Lösung: Man kann bei diesen Gesellschaften ohne weiteres Folgen jedes Mal widersprechen.

Das geht ganz einfach. Eine Mail an uns oder direkt an den Versicherer genügt. Falls die Dynamik ganz herausgenommen werden wird eine Unterschrift benötigt. Die Unterschrift wird ebenfalls benötigt, bei den Versicherern, bei denen der dritte Widerspruch zur Herausnahme der Dynamik führt.

Die Beitragsdynamik ist kostenfrei. Die Leistungsdynamik kostet einen Mehrbeitrag, siehe dort.

Bei fast allen BU-Tarifen ist das kein Problem. In einigen wenigen Bedingungen kann die durch die Dynamik erhöhte BU ab einer bestimmten Höhe gekappt werden. Dies jedoch erst ab sehr hohen BU-Jahresrenten. Wenn Sie eine sehr hohe BU-Rente vereinbaren, klären Sie diese Frage unbedingt ab.

Da ist individuell zu prüfen. Wir empfehlen eine Beitragsdynamik von mindestens 3 %. 

Die Beitragsdynamik bedeutet keinen mehr Beitrag für den Einschluss der Dynamik. Anders sieht es aus bei der Leistungsdynamik, die kostet von Anfang an einen Mehrbeitrag.

B. Leistungsdynamik

Was ist, wenn Du berufsunfähig bist, wie sieht es dann mit einer Dynamik aus? Da eine Berufsunfähigkeit viele Jahre andauern kann, wäre es nicht gut, wenn Ihre BU-Rente im Leistungsfall nicht steigen würde. Die gute Nachricht: fast alle, zumindest die guten Versicherer, steigern die ausgezahlten BU-Renten jedes Jahr. Diese Steigerung ist allerdings nicht garantiert. Sie liegen zurzeit je nach Gesellschaft zwischen 0,5 und 2 Prozent.

Es gibt aber auch Gesellschaften, die keine Steigerung zahlen. Diese Gesellschaften sollten Sie natürlich nicht auswählen. Die nicht garantierten Steigerungen der BU-Leistungen werden aus Überschüssen erwirtschaftet. 

Die Vereinbarung einer Leistungsdynamik im BU-Vertrag ist kostenpflichtig, sie erhöht den Monatsbeitrag. Einige Verbraucherzentralen raten dazu, in jedem Fall eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. Aber Achtung: Zunächst muss die abgesicherte BU-Monatsrente ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wähle deshalb zunächst die richtige Höhe Ihrer BU-Monatsrente.

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Fazit

Eine Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein „nice-to-have“, sondern ein entscheidender Punkt in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, um den Wert Deiner Absicherung zu erhalten. Achte in den Bedingungen darauf, dass die beitragssonjanik bestenfalls bis zum Vertragsende möglich ist. Falls Du liebe Rente ausreichend abgesichert hast in der Höhe, ist eine Leistungsdynamik eine gute Ergänzung Deiner Absicherung.

Quellen: 
(1) www.destatis.de

Bildernachweis
Titelbild: BillionPhotos-com/stock.adobe.com; Bild Onlineberatung: Antonioguillem/stock.adobe.com