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Stand: 03.02.2026 Autor: Alexander Kohl

AU-Klausel in der Berufsunfähig­keits­­­versicherung

Was sie bringt, was sie kostet – und worauf Du im Kleingedruckten achten musst

Viele denken: „Wenn ich krankgeschrieben bin, zahlt doch meine Berufsunfähigkeitsversicherung.“ Genau hier liegt der Irrtum. Denn Arbeitsunfähigkeit (AU) ist nicht automatisch Berufsunfähigkeit (BU). Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) ist ein Zusatzbaustein in vielen BU-Tarifen. Sie kann Dir helfen, früher eine Leistung zu bekommen – als Brücke in einer Phase, in der Du zwar längere Zeit krankgeschrieben bist, die BU-Leistungsprüfung aber noch läuft oder noch gar nicht sinnvoll gestartet werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsunfähig vs. berufsunfähig – der entscheidende Unterschied

Arbeitsunfähigkeit bedeutet: Du bist krankgeschrieben und kannst aktuell nicht arbeiten.
Berufsunfähigkeit bedeutet (vereinfacht): Du kannst Deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens 6 Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausüben.

Und genau deshalb ist es möglich, dass Du arbeitsunfähig bist, aber (noch) keine BU-Leistung bekommst:
Der BU-Versicherer muss prüfen, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit wirklich erfüllt sind. Das ist in manchen Fällen schnell klar – in anderen Fällen kann es aufwendig werden (Unterlagen, Facharztberichte, ggf. Gutachten, Tätigkeitsbeschreibung, Verlauf).

Gerade bei komplexen Krankheitsbildern (z. B. psychische Erkrankungen oder langwierige Gesundheitsprobleme) ist die Situation für Betroffene oft doppelt belastend: gesundheitlich – und organisatorisch.

Was ist die AU-Klausel?

Die AU-Klausel ist eine Zusatzregelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die (je nach Tarif) eine Leistung ermöglicht, wenn Du längere Zeit nachweislich arbeitsunfähig bist – also krankgeschrieben.

Der Gedanke dahinter ist simpel:
Du bekommst schneller eine finanzielle Entlastung, ohne dass sofort die komplette BU-Prüfung abgeschlossen sein muss.

Wichtig: Die AU-Klausel ersetzt die BU-Leistung nicht dauerhaft – sie ist eine Brücke.

Beispiel: So kann die AU-Klausel helfen

Stell Dir vor, Du hast schwere Rückenprobleme (z. B. Bandscheibenvorfälle) und bist über Monate arbeitsunfähig.

In einer guten AU-Regelung kann es dann so laufen:

  • Du reichst die Arbeitsunfähigkeits-Nachweise beim Versicherer ein

  • und erhältst eine Leistung in Höhe Deiner vereinbarten BU-Rente

  • während Du Dich auf Deine Genesung konzentrierst oder in Ruhe klärst, ob ein BU-Leistungsantrag notwendig ist

Genau hier liegt der praktische Nutzen:
Die AU-Klausel kann Zeit überbrücken – in einer Phase, in der das Geld gebraucht wird, die BU-Prüfung aber noch dauert.

Besonders jetzt sinnvoll ist dies natürlich bei psychischen Problemen. Hier kannst Du Dich zunächst mal ganz auf Deine Genesung konzentrieren, bevor Du Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt

Wie lange zahlt die AU-Klausel?

Die BU-Rente kann (bei anerkannter Berufsunfähigkeit) bis zum vereinbarten Endalter laufen – häufig bis 67.

Die AU-Klausel zahlt dagegen nur begrenzt.
Aus meiner Sicht gilt als Qualitätsmerkmal:

  • mindestens 24 Monate Leistungsdauer

  • besser 36 Monate

Es gibt Tarife, die deutlich kürzer leisten. Das kann den Vorteil der AU-Klausel in der Praxis stark reduzieren.

Brauchst Du die AU-Klausel überhaupt?

Ob die AU-Klausel für Dich sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wie Du im Krankheitsfall ansonsten abgesichert bist.

Bei Angestellten ist der Ablauf typischerweise:

  • zuerst Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (klassisch: die ersten Wochen)

  • danach Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung) – mit Begrenzungen

Und hier liegt ein häufiger „Aha“-Punkt:
Viele unterschätzen, wie deutlich das Einkommen im Krankheitsfall sinken kann.

Deshalb mein Tipp:
Unabhängig von der AU-Klausel solltest Du prüfen, ob Deine Absicherung im Krankheitsfall wirklich ausreicht – gerade bei längeren Ausfallzeiten.

Die AU-Klausel kann dann ein sinnvoller Zusatz sein, wenn Du eine Lücke schließen oder die Zeit bis zur BU-Entscheidung abfedern willst.

Was kostet die AU-Klausel?

Die AU-Klausel ist eine Mehrleistung des Versicherers – und die kostet Beitrag.

Als grobe Orientierung:

  • häufig 5–10% zusätzlich auf die BU-Prämie

  • in manchen Tarifen bis 15% oder darüber

Wichtiger als die Prozentzahl ist aber das Vorgehen:

Lass Dir immer eine Marktübersicht geben

Eine teure BU ist nicht automatisch eine gute BU.
Und lass Dir sauber ausweisen:

  • Kosten mit AU-Klausel

  • Kosten ohne AU-Klausel

Es kann durchaus sein, dass ein anderer Versicherer mit AU-Klausel insgesamt günstiger ist, weil der Baustein dort weniger teuer kalkuliert wird.

Auf welche Bedingungspunkte solltest Du bei der AU-Klausel achten?

Hier entscheidet sich, ob die AU-Klausel wirklich hilft – oder ob sie im Ernstfall enttäuscht.

✅ Punkt 1: AU-Leistung darf nicht an einen gleichzeitigen BU-Antrag gekoppelt sein

Manche Versicherer verlangen, dass Du zeitgleich mit der AU-Leistung auch schon die BU-Leistung beantragen musst.

Aus meiner Sicht geht das gar nicht.
Denn der große Vorteil der AU-Klausel ist ja gerade: schneller und einfacher Leistung zu bekommen, ohne sofort durch die komplette BU-Prüfung zu müssen.

Wenn die AU-Klausel Dich zwingt, parallel direkt den BU-Leistungsantrag anzuschieben, ist der zentrale Nutzen teilweise weg.

✅ Punkt 2: Nachweis der Arbeitsunfähigkeit – praxistauglich statt „Versicherer prüft erst selbst“

Beim Nachweis gilt:

Hervorragend ist eine Regelung, wenn der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

  • analog § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) erfolgen kann
    (also über die übliche ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
    oder

  • eine gleichwertige fachärztliche Bescheinigung verlangt wird.

Schlecht ist es, wenn der Versicherer statt eines klaren Nachweises auf einer eigenen Prüfung besteht, bevor überhaupt gezahlt wird.
Dann wird aus dem „schnellen Brückenbaustein“ in der Praxis schnell ein weiterer Prüfprozess – und genau das willst Du ja eigentlich vermeiden.

✅ Punkt 3: Leistungsdauer mindestens 24 Monate, besser 36

Wie oben beschrieben:

  • 24 Monate sollten aus meiner Sicht das Minimum sein

  • 36 Monate sind häufig die bessere Lösung

Fazit: Die AU-Klausel kann sinnvoll sein – aber nur in guter Qualität

Die AU-Klausel ist oft eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie eine frühere Leistung ermöglichen kann, wenn Du lange krankgeschrieben bist.

Aber zwei Dinge sind entscheidend:

  1. Die BU-Rente muss zuerst ausreichend hoch sein.
    Der Baustein ist Zusatz – nicht der Kern.

  2. Die Bedingungen müssen stimmen.
    Besonders:

    • keine Kopplung an gleichzeitigen BU-Antrag

    • Nachweis analog § 5 EntgFG oder fachärztlich

    • keine „erst eigene Prüfung“-Hürde

    • Leistungsdauer mindestens 24, besser 36 Monate

FAQ zur AU-Klausel

In der Regel nicht automatisch. Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit – deshalb gibt es die AU-Klausel als möglichen Zusatz.

Sie kann (je nach Tarif) bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Leistung in Höhe der vereinbarten BU-Rente ermöglichen – als Brücke, bis die BU-Frage geklärt ist.

Nicht bis 67, sondern je nach Tarif begrenzt. Als Qualitätsmerkmal gilt häufig: mindestens 24 Monate, besser 36 Monate.

Oft grob 5–10% Zusatzbeitrag, teils bis 15% oder mehr – abhängig vom Anbieter.

Ganz zentral: keine Pflicht, zeitgleich BU-Leistung zu beantragen; Nachweis praxistauglich (analog § 5 EntgFG oder fachärztlich); keine „eigene Prüfung“ als Hürde; ausreichende Leistungsdauer.

Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU

Quellen:
(1) AOK-Bundesverband

Bildernachweis
Titelbild: Tobias Arhelger/stock.adobe.com