AU-Klausel in der BU
Stand: 26.10.2022 Autor: Alexander Kohl Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der BU Mehr Infos Inhaltsverzeichnis Warum kann Dir eine AU-Klausel bei Arbeitsunfähigkeit Vorteile bringen? Wenn Du länger
Stand: 26.10.2022 Autor: Alexander Kohl
Wenn Du länger krank bist, sich eine Erkrankung über 6 Monate und länger hinzieht, es aber noch nicht abzeichnet, ob zu Berufsunfähig bist, dass kommt der Vorteil der AU-Klausel zum tragen.
Um die Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten musst Du natürlich die BU-Rente beantragen. Wenn Du in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung aber zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder genau eine AU-Klausel vereinbart hast, leistet der Versicherer schon bei einer Krankschreibung. Dies ist ein wesentlich einfacher Weg, gerade wenn Du krank bist, Leistung zu erhalten. Während Dein BU-Versicherer Dir die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit zahlt, kannst Du in Ruhe die gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Grundsätzlich ist man berufsunfähig wenn man voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 % nicht in seinem Beruf arbeiten kann. Reicht dazu eine Krankschreibung aus? Nein. Die Berufsunfähigkeit muss nachgewiesen werden. Was wäre aber, wenn man schon eine Leistung erhält, nur aufgrund der Krankschreibung die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert? Hier leistet dann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung aus Deinem Vertrag.
Krankschreibung bedeutet hier Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist übrigens gesetzlich nicht definiert. Sie ist vom Gemeinsamen Bundesausschusses (gebildet von Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft ) definiert (1). Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Die AU-Klausel muss gesondert vereinbart werden. Sehr wenige Versicherer haben Sie automatisch mit eingeschlossen. Ein Einschluss kostet also meistens einen Zusatzbeitrag. Je nach Tarif, Höhe der BU-Rente und Eintrittsalter und Versicherer kostet der Einschluss bei etwa einer BU-Rente von 2000 € um 4 bis 8 € pro Monat
Zu beachten ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsklausel nicht das Krankentagegeld ersetzt. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse ab der 7. Woche die Zahlung des Krankentagegeld. Dabei ist von einem Abzug von circa 20 % auszugehen. Das Krankentagegeld durch die gesetzliche Krankenkasse ist auch nach oben gedeckelt. Höchstens erhält man von knapp weniger als 3500 € pro Monat. Davon müssten allerdings dann auch noch Sozialabgaben bezahlt werden.
Eine Krankentagegeldversicherung kann also auch bei Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Gerade, wenn Du beispielsweise wegen eines Hausbaus knapp kalkulieren musst. Rede dazu mit Deinem Berater oder mit uns. Übrigens sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen mit dem Arbeitgeber auf 78 Wochen begrenzt. Sie hilft eine AU-Klausel, die länger zahlt, beispielsweise 36 Monate, natürlich erheblich.
Manche Versicherer verlangen, dass man zeitgleich auch die Leistung wegen deiner Berufsunfähigkeit beantragen muss, das geht aus unserer Sicht gar nicht. Da ja hier gerade der Vorteil der AU-Klausel liegt.
Wie sieht es aus mit dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit? Hier ist eine hervorragende Regelung, wenn der Nachweis analog § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) erfolgt oder eine gleichwertige fachärztliche Bescheinigung verlangt wird. Schlecht ist, wenn der Versicherer auf eine eigene Prüfung besteht.
Quellen:
(1) AOK-Bundesverband
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Titelbild: Tobias Arhelger/stock.adobe.com
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Die Gesundheitsfragen in der BU müssen richtig und vollständig beantwortet werden. Davon hängt ab, ob der Versicherer Dir im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung auszahlt.
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