Wenn Du länger krank bist, sich eine Erkrankung über 6 Monate und länger hinzieht, es aber noch nicht abzeichnet, ob zu Berufsunfähig bist, dass kommt der Vorteil der AU-Klausel zum tragen.
Um die Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten musst Du natürlich die BU-Rente beantragen. Wenn Du in Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung aber zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder genau eine AU-Klausel vereinbart hast, leistet der Versicherer schon bei einer Krankschreibung. Dies ist ein wesentlich einfacher Weg, gerade wenn Du krank bist, Leistung zu erhalten. Während Dein BU-Versicherer Dir die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit zahlt, kannst Du in Ruhe die gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsrente beantragen.